Kommunal- und Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und die Europawahl statt.

Briefwahl - Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind dann bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist bis zum 06.06.2024, 12.00 Uhr aktiv.

Danach ist eine Briefwahlbeantragung im Bürgerbüro Sasbach noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr möglich.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag 9. Juni 2024 um 15.00 Uhr möglich. Dies gilt auch, wenn ein Wahlberechtigter in den Fällen des § 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO) bzw.§ 24 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Sasbach, Kirchplatz 4 ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07841-686 16; Mail wahlen@sasbach-ortenau.de; FAX 07841-686 40.

Kommunalwahl

Logo Kommunalwahl 2024

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde- oder Ortschaftsräte sowie die Kreisräte im Kreistag des Ortenaukreis neu.

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Europawahl

Logo Europawahl 2024

Bei der Europawahl wählen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. 

Wählen düren EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren

     

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
 
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
 
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
 
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Termine

Öffentliche Bekanntmachungen

Weitergehende Informationen


Ansprechpartnerin

Wahlen

Veronika Reck
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-16
Fax 07841 686-40